Energie,
BGBl. Nr. 475/1996
475. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. Nr. 409/1996.
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
Die Vertragsparteien werden der Zusammenarbeit bei der Entwicklung ökologisch vertretbarer Infrastruktursysteme in folgenden Bereichen höchstes Interesse widmen:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungStraßen- und Eisenbahnwesen, Luftfahrt,
- StrichaufzählungFluß- und Seeschiffahrt,
- StrichaufzählungTelekommunikation und Postwesen,
- StrichaufzählungWasserwirtschaft,
- StrichaufzählungAbfallwirtschaft und Recycling.