BGBl. Nr. 475/1996
475. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. Nr. 409/1996.
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 9neu
Artikel 9
Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen erfolgt in Übereinstimmung mit den Devisenvorschriften, die in jedem der beiden Staaten jeweils in Kraft stehen, in frei konvertierbarer Währung.