BGBl. Nr. 481/1996
481. Verordnung: Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Exportkaufmann“ und „Akademisch geprüfte Exportkauffrau“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Exportkaufmann“ und „Akademisch geprüfte Exportkauffrau“
Änderungen durch diese Kundmachung
Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Exportkaufmann/Akademisch geprüfte Exportkauffrau“
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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