481. Verordnung: Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Exportkaufmann“ und „Akademisch geprüfte Exportkauffrau“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Exportkaufmann“ und „Akademisch geprüfte Exportkauffrau“