BGBl. Nr. 505/1996
505. Verordnung: Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittler
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittler
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittlung
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§ 7aufgehoben
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