BGBl. Nr. 507/1996
507. Verordnung: Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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