578. Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen samt Anlagen und Erklärung
ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ UND ZUR NUTZUNG GRENZÜBERSCHREITENDER WASSERLÄUFE UND INTERNATIONALER SEEN
Kundmachung
BGBl. Nr. 578/1996× zu Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
neu
§ 0↗RIS↗