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BGBl. Nr. 578/1996

kundgemacht 24.10.1996
578. Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen samt Anlagen und Erklärung
ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ UND ZUR NUTZUNG GRENZÜBERSCHREITENDER WASSERLÄUFE UND INTERNATIONALER SEEN
Kundmachung BGBl. Nr. 578/1996× zu Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Änderungen durch diese Kundmachung

Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen neu