BGBl. Nr. 588/1996
588. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien
Änderungen durch diese Kundmachung
Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien
neu
Art. 1neu
lädt …