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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 620/1996
kundgemacht 12.11.1996
RIS↗
620. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte
Kundmachung
BGBl. Nr. 620/1996
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte
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