BGBl. Nr. 624/1996
624. Verordnung: Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und Lehrpläne der Pädagogischen Institute; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und über Lehrpläne der Pädagogischen Institute; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 1aufgehoben
Paragraph eins, Für den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Lehramtsprüfung für hauswirtschaftliche Berufsschulen am Pädagogischen Institut in Vorarlberg wird der in Anlage römisch eins enthaltene Lehrplan hinsichtlich des ersten und zweiten Semesters mit dem Schuljahr 1983/84, hinsichtlich des dritten und vierten Semesters mit dem Schuljahr 1984/85 und hinsichtlich des fünften und sechsten Semesters mit dem Schuljahr 1985/86 in Kraft gesetzt.