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BGBl. Nr. 624/1996

kundgemacht 19.11.1996 RIS↗
624. Verordnung: Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und Lehrpläne der Pädagogischen Institute; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und über Lehrpläne der Pädagogischen Institute; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. Nr. 624/1996× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne - Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Lehramtsprüfung aufgehoben § 0↗RIS↗
Art. 1 § 1aufgehoben
in Kraft 13.07.1984 – 19.11.1996 · idF BGBl. Nr. 280/1984 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 624/1996 Art. 1 § 1↗RIS↗

Paragraph eins, Für den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Lehramtsprüfung für hauswirtschaftliche Berufsschulen am Pädagogischen Institut in Vorarlberg wird der in Anlage römisch eins enthaltene Lehrplan hinsichtlich des ersten und zweiten Semesters mit dem Schuljahr 1983/84, hinsichtlich des dritten und vierten Semesters mit dem Schuljahr 1984/85 und hinsichtlich des fünften und sechsten Semesters mit dem Schuljahr 1985/86 in Kraft gesetzt.