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BGBl. Nr. 628/1996

kundgemacht 19.11.1996
628. Verordnung: Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Absolvent des Universitätslehrganges für Europarecht“ und „Akademisch geprüfte Absolventin des Universitätslehrganges für Europarecht“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Absolvent des Universitätslehrganges für Europarecht“ und „Akademisch geprüfte Absolventin des Universitätslehrganges für Europarecht“
Kundmachung BGBl. Nr. 628/1996× zu Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Absolvent des Universitätslehrganges für Europarecht“ und „Akademisch geprüfte Absolventin des Universitätslehrganges für Europarecht“

Änderungen durch diese Kundmachung

Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Absolvent des Universitätslehrganges für Europarecht“ und „Akademisch geprüfte Absolventin des Universitätslehrganges für Europarecht“ neu