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BGBl. Nr. 674/1996

kundgemacht 06.12.1996
674. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld
Kundmachung BGBl. Nr. 674/1996× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld neu