BGBl. Nr. 723/1996
723. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 197 Arlberg Straße im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlberg
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 197 Arlberg Straße im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlberg
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 197 Arlberg Straße im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlberg
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