BGBl. Nr. 741/1996
741. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Aibl und Großradl
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Aibl und Großradl
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Aibl und Großradl
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