BGBl. Nr. 787/1996
787. Verordnung: Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung – VRV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung – VRV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV 1997)
neu
§ 2neu
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