BGBl. Nr. 787/1996
787. Verordnung: Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung – VRV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung – VRV)