BGBl. Nr. 81/1996
81. Verordnung: Änderung der Verordnung über Formerfordernisse in mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung durchgeführten gerichtlichen Verfahren sowie Erstellung von Erledigungen in gekürzter Form (ADV-Form Verordnung – AFV)
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über Formerfordernisse in mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung durchgeführten gerichtlichen Verfahren sowie Erstellung von Erledigungen in gekürzter Form (ADV-Form Verordnung – AFV) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
ADV-Form Verordnung (AFV)
2
§ 7geändert
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Anl. 3geändert
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