BGBl. Nr. 83/1996
83. Verordnung: Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Fachkraft für Führungsaufgaben im Gesundheitswesen“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Fachkraft für Führungsaufgaben im Gesundheitswesen“
Änderungen durch diese Kundmachung
Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Fachkraft für Führungsaufgaben im Gesundheitswesen“
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