34. VERWENDUNGSGRUPPE PT 5
Ernennungserfordernisse:
34.1. Eine in Z 34.2 angeführte oder gemäß Verordnung nach § 229 Abs. 3 oder 3a gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in den Z 34.3 beziehungsweise 34.4 vorgeschriebenen Erfordernisse.
34.2. Verwendung Der Verwendungsgruppe PT 5 gehören insbesondere folgende Verwendungen an:
34.2.1. in der Dienstzulagengruppe 1
a) im Verwaltungsdienst Postdienst:
als Systemoperator im Rechenzentrum Leiter eines Postamtes III. Klasse,
34.2.2. in der Dienstzulagengruppe A
a) im Verwaltungsdienst:
Leiter des gesamten Kanzleidienstes in der Generaldirektion der PTA,
b) im Postdienst:
im Briefschalterdienst (Annahme Meister für die Wartung und Instandhaltung von Briefsendungen, Wertzeichenverkauf, Markenabonnement, Sondermarken), als Leiter eines Postamtes III. Klasse Maschinen des Postbetriebsdienstes mit mindestens drei nachgeordneten Facharbeitern,
im Paketschalterdienst (Annahme von Paketen und Wertsendungen sowie Paketsammeldienst),
c) im Postautodienst als:
Abteilungsleiter Fahrdienstmeister in einer Postautowerkstätte Postautostelle oder einer Postgarage,
Pflege- und/oder Fahrdienstmeister in einer Postautostelle (bzw. Postgarage),
d) im Fernmeldedienst Telekomdienst:
als Fachtechniker/Außen, Bautruppführer mit mindestens drei nachgeordneten
als Fachtechniker/Innen Facharbeitern,
als Bautruppführer mit mindestens sechs nachgeordneten Arbeitskräften (davon mindestens drei Facharbeitern); diesem kann ein Bautruppführer gleichgehalten werden, dem vorübergehend weniger Arbeitskräfte, mindestens jedoch vier (davon mindestens drei Facharbeiter) nachgeordnet sind, wenn die Generaldirektion der PTA bestätigt, daß der betreffende Bautrupp organisatorisch einem Bautrupp mit sechs nachgeordneten Arbeitskräften (davon mindestens drei Facharbeitern) gleichzuhalten ist und nur vorübergehend nicht die volle Bedienstetenzahl aufweist,
e) in im Dienst bei der Fernmeldehoheitsverwaltung als Mobilkom:
Meßmechaniker in der Funküberwachungsstelle.,
f) in der Fernmeldehoheitsverwaltung:
Meßmechaniker in einer Funküberwachungsstelle,
34.2.3. in der Dienstzulagengruppe B
a) im Postautodienst:
Lehrmeister für KFZ-Mechanikerlehrlinge,
b) im Telekomdienst:
Lehrmeister in einer Lehrwerkstätte,
34.2.4. außerhalb einer Dienstzulagengruppe:
a) im Verwaltungsdienst:
Systemoperator,
b) im Postdienst:
Gesamtschalterdienst (ohne überwiegenden Geldschalterdienst),
c) im Postautodienst:
Systemoperator für dezentrale ADV-Systeme,
d) im Telekomdienst:
ABV-Platz/OES-Leistungsmerkmale,
e) im Dienst bei der Mobilkom:
Hilfsreferent in der Geschäftsleitung,
f) in der Fernmeldehoheitsverwaltung:
Hilfsreferent im Fernmeldezentralbüro.
34.3.
… 5 unveränderte Absätze
a) Hauptschulabschluß oder die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung oder
b) eine sechsjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 6 bis PT 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung III.
34.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Z 3.13 lit. a oder c.
Definitivstellungserfordernisse:
34.5. Für die in Z 34.3 lit. a angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung III.