BGBl. I Nr. 110/1997
110. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 und des Gehaltsgesetzes 1956
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/37geändertlit a, Schlussteil, lit b, lit c, lit d, lit e, lit f (neu)
a) im Verwaltungsdienst:
b) im Postdienst:
c) im Postautodienst:
d) im Fernmeldedienst Telekomdienst:
e) in im Dienst bei der Fernmeldehoheitsverwaltung als Mobilkom:
f) in der Fernmeldehoheitsverwaltung:
Schreib- und Vervielfältigungsdienst.
… 5 unveränderte Absätze
a) Der erfolgreiche Abschluß der Pflichtschulausbildung oder die erfolgreiche Ablegung der Aufnahmsprüfung,
b) eine zweijährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung IV oder
c) eine sonstige Berufspraxis, die für die Verwendung von Bedeutung ist.