BGBl. I Nr. 16/1997
16. Kundmachung: Aufhebung der Wortfolge „in Abs. 2, 2a, 2b, 3 oder 4 bezeichnete“ in § 99 Abs. 6 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960, in der Fassung der 19. StVO-Novelle, durch den Verfassungsgerichtshof und über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Wortfolge „in Abs. 2, 3 oder 4 bezeichnete“ in § 99 Abs. 6 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960, in der Fassung vor der 19. StVO-Novelle, verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Wortfolge „in Abs. 2, 2a, 2b, 3 oder 4 bezeichnete“ in § 99 Abs. 6 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung der 19. StVO-Novelle, BGBl. Nr. 518/1994, durch den Verfassungsgerichtshof und über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Wortfolge „in Abs. 2, 3 oder 4 bezeichnete“ in § 99 Abs. 6 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung vor der 19. StVO-Novelle, BGBl. Nr. 518 /1994, verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
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§ 99geändert
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