BGBl. I Nr. 2/1997
2. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Internationale Organisationen und Aufhebung des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Internationale Organisationen geändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
31
Art. 54aufgehoben
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Art. 55geändert
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Art. 102geändert nie in Kraft getreten
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Art. 151geändert nie in Kraft getreten
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Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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§ 5aufgehoben
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Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Tarifen etc. - Aufh.
neu
Art. 4neu
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Privilegien und Immunitäten für internationale Organisationen
1
§ 1geändert
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Übergangsgesetz 1920 (ÜG 1920)
1
§ 43geändert
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