BGBl. I Nr. 20/1997
20. Kundmachung: Aufhebung des § 24b Abs. 2 der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 24b Abs. 2 der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen durch den Verfassungsgerichtshof
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