BGBl. I Nr. 38/1997
38. Bundesverfassungsgesetz: Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG)
Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG)
Änderungen durch diese Kundmachung
Entsendung österreichischer Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen
aufgehoben
§ 3aufgehoben
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