Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 111/1997

kundgemacht 25.04.1997
111. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995 gesetzwidrig war
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. Nr. 944/1994, in der Fassung BGBl. Nr. 163/1995 gesetzwidrig war
Kundmachung BGBl. II Nr. 111/1997× zu VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Bundeshöchstzahl 1995 gesetzwidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Bundeshöchstzahl 1995 gesetzwidrig war neu