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BGBl. II Nr. 182/1997

kundgemacht 04.07.1997
182. Verordnung: Der dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu ersetzende einmalige Aufwand für die Herstellung der Voraussetzungen zur Vollziehung des Karenzgeldgesetzes
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu ersetzenden einmaligen Aufwand für die Herstellung der Voraussetzungen zur Vollziehung des Karenzgeldgesetzes
Kundmachung BGBl. II Nr. 182/1997× zu Einmaliger Aufwand zur Vollziehung des Karenzgeldgesetzes

Änderungen durch diese Kundmachung

Einmaliger Aufwand zur Vollziehung des Karenzgeldgesetzes neu