BGBl. II Nr. 182/1997
182. Verordnung: Der dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu ersetzende einmalige Aufwand für die Herstellung der Voraussetzungen zur Vollziehung des Karenzgeldgesetzes
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu ersetzenden einmaligen Aufwand für die Herstellung der Voraussetzungen zur Vollziehung des Karenzgeldgesetzes
Änderungen durch diese Kundmachung
Einmaliger Aufwand zur Vollziehung des Karenzgeldgesetzes
neu
Art. 1neu
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