BGBl. II Nr. 212/1997
212. Verordnung: Befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten, an den Kunsthochschulen und an der Akademie der bildenden Künste in Wien
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten, an den Kunsthochschulen und an der Akademie der bildenden Künste in Wien
Änderungen durch diese Kundmachung
Befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten
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§ 5neu
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