BGBl. II Nr. 26/1997
26. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 64 Rechberg Straße im Bereich der Gemeinden Albersdorf–Prebuch und Unterfladnitz
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 64 Rechberg Straße im Bereich der Gemeinden Albersdorf–Prebuch und Unterfladnitz
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 64 Rechberg Straße im Bereich der Gemeinden Albersdorf-Prebuch und Unterfladnitz
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