BGBl. II Nr. 280/1997
280. Verordnung: Verbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend das Verbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe enthalten
neu
§ 2neu
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