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BGBl. II Nr. 328/1997

kundgemacht 11.11.1997
328. Verordnung: Festsetzung der repräsentativen Erträge 1997 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, 3. Ergänzung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Festsetzung der repräsentativen Erträge 1997 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, 3. Ergänzung
Kundmachung BGBl. II Nr. 328/1997× zu Festsetzung der repräsentativen Erträge 1997 für bestimmte Produkte

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung der repräsentativen Erträge 1997 für bestimmte Produkte 1