BGBl. II Nr. 334/1997
334. Verordnung: Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen
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§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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