BGBl. II Nr. 351/1997
351. Verordnung: Beginn der Führung des Finanzstrafregisters
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Beginn der Führung des Finanzstrafregisters
Änderungen durch diese Kundmachung
Beginn der Führung des Finanzstrafregisters
neu
Art. 1neu
lädt …