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BGBl. II Nr. 354/1997

kundgemacht 28.11.1997
354. Verordnung: Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung und über die Gleichhaltung von Ausbildungen mit dem Ausbilderkurs
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung und über die Gleichhaltung von Ausbildungen mit dem Ausbilderkurs
Kundmachung BGBl. II Nr. 354/1997× zu Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung neu
§ 2neu

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