BGBl. II Nr. 390/1997
390. Verordnung: Sitz der Eichämter und Umfang ihrer fachlichen Befugnisse
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse
Änderungen durch diese Kundmachung
Eichämterverordnung
aufgehoben
§ 4aufgehoben
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