BGBl. II Nr. 59/1997
59. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe
Änderungen durch diese Kundmachung
Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe
neu
§ 7neu
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