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BGBl. II Nr. 71/1997

kundgemacht 14.03.1997
71. Verordnung: Bekanntgabe der Errichter und Betreiber von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Bekanntgabe der Errichter und Betreiber von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen
Kundmachung BGBl. II Nr. 71/1997× zu Bekanntgabe der Errichter und Betreiber von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen

Änderungen durch diese Kundmachung

Bekanntgabe der Errichter und Betreiber von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen neu