BGBl. II Nr. 71/1997
71. Verordnung: Bekanntgabe der Errichter und Betreiber von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Bekanntgabe der Errichter und Betreiber von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen
Änderungen durch diese Kundmachung
Bekanntgabe der Errichter und Betreiber von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen
neu
§ 2neu
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