BGBl. II Nr. 9/1997
9. Verordnung: Automationsunterstützte Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988 sowie der Meldungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 109a Abs. 5 EStG 1988
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die automationsunterstützte Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988 sowie der Meldungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 109a Abs. 5 EStG 1988
Änderungen durch diese Kundmachung
Mitteilung von Bezügen gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988
aufgehoben
§ 3aufgehoben
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