BGBl. III Nr. 201/1997
201. Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen samt Anhängen und Erklärung
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG IM GRENZÜBERSCHREITENDEN RAHMEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
neu
Art. 5neu
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