BGBl. III Nr. 37/1997
kundgemacht 14.03.1997
37. Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung samt Anlagen und Vorbehalt
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE VERWENDUNG
Kundmachung
BGBl. III Nr. 37/1997× zu
Änderungen durch diese Kundmachung
▸
Vorübergehende Verwendung
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - Anlage über Zollpapiere (Anlage A)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - Beförderungsmittel (Anlage C)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - Berufsausrüstung (Anlage B.2)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - Herstellungsverfahren (Anlage B.4)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - persönliche Gebrauchsgegenstände (Anlage B.6)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - Tiere (Anlage D)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - Waren auf Ausstellungen und Messen (Anlage B.1)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - Waren für humanitäre Zwecke (Anlage B.9)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - Waren für wissenschaftl. Zwecke (Anlage B.5)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - Waren im Grenzverkehr (Anlage B.8)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung - Werbematerial für den Fremdenverkehr (Anlage B.7)
neu
▸
Vorübergehende Verwendung – Eingeführte Waren in Behältern und auf Paletten (Anlage B.3)
neu