BGBl. III Nr. 61/1997
61. Kundmachung: Widerruf von vierzehn Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr bzw. der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr bzw. dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend Widerruf von vierzehn Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr bzw. der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr bzw. dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Beförderung verschiedener Gasgemische der Klasse 2
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Beförderung von 3,3,3-Trifluorpropen-1 und Heptafluorpropan
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Beförderung von Akkumulatoren in loser Schüttung
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Beförderung von Calciumsilicid (Calciumsilicium)
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Beförderung von Dekafluorbutan
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Beförderung von Gasgemischen als Stoff der Klasse 2 Ziffer 4a)
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Beförderung von Geräten mit inerten Gasen
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Beförderung von Stickstoff der Klasse 2, Ziffer 1a)
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Freistellung von Gasgemischen von Beförderungsvorschriften
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Verwendung von Verschlußeinrichtungen an Tanks
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Widerruf von 14 Vereinbarungen zwischen Deutschland und Österr.
neu
Art. 1neu
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ADR - Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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ADR - Zusammenpackung von Druckgaspackungen der Klasse 2
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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