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BGBl. III Nr. 88/1997

kundgemacht 27.05.1997
88. Briefwechsel betreffend die Auflösung der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Briefwechsel betreffend die Auflösung der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Kundmachung BGBl. III Nr. 88/1997× zu Grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle u. Entsorgung

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle u. Entsorgung aufgehoben