BGBl. I Nr. 123/1998
123. Bundesgesetz: 1. Dienstrechts-Novelle 1998
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Richterdienstgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Mutterschutzgesetz 1979, das Elternkarenzurlaubsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Bundesfinanzgesetz 1999, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 1998)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/03geändert
… 247 unveränderte Absätze
3. VERWENDUNGSGRUPPE A 3
(Fachdienst)
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
Richtverwendungen
a) der Leiter der Arbeitsgruppe Hochschulstatistik des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
b) der Leiter der Betriebsverwaltung der Bundesmobilienverwaltung,
c) der Hilfsämterdirektor der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
d) der Leiter der Gruppe Kontoführung in der Abteilung „Firmenkonten 1” der Österreichischen Postsparkasse,
e) der Ministerialkanzleidirektor des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz,
f) der Vorsteher der Geschäftsstelle eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, wenn dieser Arbeitsplatz nicht der nächsthöheren Verwendungsgruppe zugeordnet werden kann,
g) der Leiter der Betriebstechnik im Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal,
a) der Sachbearbeiter beim Vermessungsinspektor für Oberösterreich und Salzburg des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen
b) der Erste Fachbeamte im Steueraufsichtsdienst einer Finanzlandesdirektion,
c) der Sachbearbeiter im Personalbüro der Präsidialabteilung bei der Bundespolizeidirektion Wien,
d) der Hauptsachbearbeiter mit hervorgehobenen Aufgaben in der Abteilung II/1 (Personalabteilung A) im Bundesministerium für Landesverteidigung.
a) der Leiter der Haus- und Inventarverwaltung des Bundeskanzleramtes,
b) der Leiter des Beschußamtes Ferlach,
c) der Leiter der Gebäudeaufsicht für die Stiftskaserne Wien der Bundesbaudirektion Wien,
d) der Leiter der Technischen Amtsstelle 013 (Eichmitteltechnik) der Abteilung E1 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
e) der Leiter der Technischen Amtsstelle 031 (Rotationsdruck) der Abteilung L5 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
f) der Leiter des Geschäftsbereiches 004 des Vermessungsamtes Wien des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
g) der Hilfsämterdirektor der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich oder Steiermark,
h) der Ökonomatsleiter der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich oder Steiermark,
i) der Leiter der Gruppe „Kundenbetreuung 1” in der Abteilung „Post- und Privatsparen” der Österreichischen Postsparkasse,
j) der Leiter des Meldeamtes des Bezirkspolizeikommissariates Favoriten der Bundespolizeidirektion Wien,
k) der Leiter der Werkstätte für Flugwerk in der Fliegerwerft Zeltweg,
l) der Technische Betriebsleiter der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft,
m) der Leiter des Zentralen Schwachstromdienstes der Bundestheater,
n) der Leiter der Amtswirtschaftsstelle in der Abteilung Pr. 5 des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,
o) der Leiter der Strom- und Hafenaufsicht Linz,
a) der Elektromeister der Gebäudeverwaltung Siezenheim der Bundesgebäudeverwaltung II Linz-Salzburg,
b) der Sachbearbeiter im Steueraufsichtsdienst einer Finanzlandesdirektion,
c) der Rechnungsführer (zumindest zu 75 vH als solcher tätig) bei einem Gerichtshof I. Instanz oder bei einem Bezirksgericht, dessen Zahlungsverkehr den Umfang eines Gerichtshofes erreicht,
d) der Hauptsachbearbeiter mit besonderen Aufgaben in der Abteilung II/4 (Personalabteilung D) im Bundesministerium für Landesverteidigung.
a) der Leiter der Kraftwagenbetreuung für die Zentralstelle des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten im Bundeskanzleramt,
b) der Leiter des Geschäftsbereiches 004 des Vermessungsamtes Eisenstadt,
c) der Hilfsämterdirektor der Finanzlandesdirektion für Tirol oder Kärnten,
d) der Hilfsämterdirektor und Ökonomatsleiter der Finanzlandesdirektion für Salzburg,
e) der Leiter der KFZ-Stelle der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
f) der Leiter der Verwaltungsstelle der Finanzämter Weiz oder Zwettl,
g) der Leiter der Gruppe 1 in der Abteilung „Datenaufbereitung 1” der Österreichischen Postsparkasse,
h) der Leiter des Meldeamtes des Bezirkspolizeikommissariates Floridsdorf der Bundespolizeidirektion Wien,
i) der Leiter der Werkstätte für Bordausrüstung in der Fliegerwerft Hörsching,
j) der Leiter der Abteilung „Entlehnung und Fernleihe” an der Universitätsbibliothek der Wirtschaftsuniversität Wien,
k) der Leiter der Photographischen Dokumentation in der Abteilung für Denkmalforschung des Bundesdenkmalamtes,
a) der Verwaltungsreferent der Gebäudeverwaltung Siezenheim der Bundesgebäudeverwaltung II Linz-Salzburg,
b) der Sachbearbeiter und gleichzeitig stellvertretende Leiter einer Veranlagungsleitstelle der Finanzämter Innsbruck oder Kufstein,
c) der Sachbearbeiter einer Fach- und Rechtsmittelabteilung einer Finanzlandesdirektion, soweit er überwiegend mit Steueragenden befaßt ist,
d) der Sachbearbeiter eines Veranlagungs- oder Bemessungsreferates des Finanzamtes Innsbruck,
e) das Erhebungsorgan in einer Betriebsprüfungsabteilung eines Finanzamtes,
f) der Lohnsteuerprüfer in einer Lohnsteuer- und Beihilfenstelle eines Finanzamtes,
g) der Hauptsachbearbeiter in einer Verbrauchsteuerstelle eines Finanzamtes,
h) der Bezirksanwalt, dem in erheblichem Umfang Aufgaben gemäß § 41 Abs. 2 DV-StAG übertragen sind,
i) der Hauptsachbearbeiter in der Abteilung II/8 (Ergänzungsabteilung C) im Bundesministerium für Landesverteidigung,
j) der besonders qualifizierte Prüfer bei der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge.
a) der Leiter der Verwaltung des Bundesinventars der Verwaltungsakademie des Bundes,
b) der Leiter der Kanzleistelle der Sektion II (Politische Sektion) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
c) der Leiter der Verwaltungsstellen des Österreichischen Patentamtes,
d) der Leiter des Patentregisters im Österreichischen Patentamt,
e) der Leiter einer Kanzlei einer Berghauptmannschaft,
f) der Leiter der Hilfswerkstätte der Gebäudeverwaltung Siezenheim der Bundesgebäudeverwaltung II Linz- Salzburg,
g) der Leiter der Arbeitsgruppe 21.1 (Technische Feinmessung) der Abteilung E4 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
h) der Leiter des Geschäftsbereiches 004 des Vermessungsamtes Wels des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
i) der Hilfsämterdirektor und Ökonomatsleiter der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg,
j) der Leiter der Personalstandesführung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
k) der Ökonomatsleiter der Finanzlandesdirektion für Tirol oder Kärnten,
l) der Leiter der KFZ-Stelle der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich oder Steiermark,
m) der Leiter der Drucksorten- und Materialverwaltung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
n) der Leiter der Gruppe „Korrespondenz” in der Abteilung „Baranweisung” der Österreichischen Postsparkasse,
o) der Leiter des Meldeamtes des Bezirkspolizeikommissariates Landstraße der Bundespolizeidirektion Wien,
p) der Leiter der Geschäftsabteilung des Präsidenten eines Gerichtshofes I. Instanz mit konzeptiver Tätigkeit in erheblichem Umfang,
q) der Leiter der Werkstätte für Bordausrüstung in der Fliegerwerft Aigen,
r) der Kassenleiter der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau mit Institut für Bienenkunde,
s) der Leiter einer Außenstelle der Bundesanstalt für Landtechnik,
t) der Leiter der Werkstätte der Bundesanstalt für Wasserbauversuche und hydrometrische Prüfung,
u) der Leiter des Aufsichtsbereiches im Naturhistorischen Museum,
a) der Sachbearbeiter im Filmlager des Bundespressedienstes im Bundeskanzleramt,
b) der dienstführende Nachrichtentechniker der Bundesgebäudeverwaltung 11 Linz-Salzburg,
c) der Verwalter der Amtsbibliothek der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich oder Steiermark,
d) der Hausverwalter der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich oder Steiermark,
e) der Sachbearbeiter in einem Veranlagungsreferat der Finanzämter Kufstein oder Weiz oder Zwettl, der Hauptsachbearbeiter in einer Veranlagungsleitstelle der Finanzämter Innsbruck oder Kufstein,
g) der Hauptsachbearbeiter in einer Lohnsteuer- und Beihilfenstelle eines Finanzamtes,
h) der Hauptsachbearbeiter in einer Bewertungsstelle eines Finanzamtes,
i) das Erhebungsorgan in einer Strafsachenstelle eines Finanzamtes,
j) der Hauptsachbearbeiter in einer Finanzkasse eines Finanzamtes,
k) der Vormerkführer in einer Finanzkasse eines Finanzamtes,
l) der Sachbearbeiter in der Präsidialabteilung bei der Bundespolizeidirektion Schwechat,
m) der Bezirksanwalt, dessen Arbeitsplatz nicht der Funktionsgruppe 5 zugeordnet werden kann,
n) der Sachbearbeiter in der Abteilung 11/2 (Personalabteilung B) im Bundesministerium für Landesverteidigung,
o) ein leitender Versuchstechniker in einer Bundesanstalt des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
p) der Versuchsleiter in der Abteilung „Kälte und Klimatechnik” am Maschinenbautechnischen Institut im Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal.
a) der Kanzleileiter der Sektion V (Kulturpolitische Sektion) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
b) der Leiter der Amtswirtschaftsstelle des Österreichischen Patentamtes,
c) der Kanzleileiter des Obersten Patent- und Markensenates und Präsidialkanzlei des Österreichischen Patentamtes,
d) der Leiter der Technischen Amtsstelle 011 (Einreichstelle und Kanzleistelle) der Abteilung E1 (Planung, Organisation, Verwaltung) des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
e) der Leiter der Hilfswerkstätte der Gebäudeverwaltung Innsbruck der Bundesgebäudeverwaltung II Innsbruck,
f) der Verwaltungs- und Rechnungsführer der Gebäudeverwaltung 3 Wien (Arsenal 1) der Bundesbaudirektion Wien,
g) der Leiter der Technischen Amtsstelle 031 (Kartenverlag) der Abteilung L 6 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
h) der Leiter der Personalstandesführung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich oder Steiermark,
i) der Leiter der Verwaltungsstelle des Bildungszentrums der Finanzverwaltung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
j) der Leiter der Gruppe „Postverrechnung” in der Abteilung „Postabfertigung” der Österreichischen Postsparkasse,
k) der Leiter des Fundamtes der Bundespolizeidirektion Schwechat,
l) der Leiter des Sekretariates des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien,
m) der Leiter des Mischfutterwerkes der Bundesversuchswirtschaft Königshof,
n) der Leiter der Abteilung „Palmen- und Sonnenuhrhaus” der Bundesgärten,
o) der Kanzleileiter im Landesschulrat für Steiermark,
p) der Leiter des Botanischen Gartens der Universität für Bodenkultur,
a) der Sachbearbeiter und gleichzeitig stellvertretende Leiter der Kraftfahrzeugsteuerstelle des Finanzamtes Kufstein,
b) der Sachbearbeiter im Ökonomat der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
c) der Hausverwalter der Finanzlandesdirektion für Tirol oder Kärnten,
d) der Vertreter des Strafvollzugsreferenten beim Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt der Bundespolizeidirektion Wien,
e) der Rechnungsführer bei einem Bezirksgericht, der in geringem Umfang auch mit weiteren fachdienstlichen Aufgaben befaßt ist wie zB der Leitung einer Geschäftsabteilung,
f) der Hilfsreferent mit hervorgehobenen Aufgaben in der Abteilung II/3 (Personalabteilung C) im Bundesministerium für Landesverteidigung,
g) der Leiter der Personalverwaltung und Personalbearbeiter am Truppenübungsplatz Hochfilzen,
h) der Lohnbuchhalter einer Sektion des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung,
i) der Glasbläser am Institut für anorganische Chemie der Universität Innsbruck,
j) der Sammlungspräparator für qualifizierte Aufgaben der Zoologischen Abteilung des Naturhistorischen Museums,
3.7.3.der Sachbearbeiter mit verwandten Aufgaben und engen Vorgaben wie
a) der Revisionsassistent der Österreichischen Postsparkasse,
b) der Personalsachbearbeiter in der Bundespolizeidirektion Wels,
c) der Verwaltungsführer in der Zentralabteilung der Bibliothek der Technischen Universität Wien,
d) der Werkmeister in der Versuchsanlage im Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal,
e) der Sachbearbeiter in einer Buchhaltung, der laufend Buchungsfälle der Phasen 3 und 4 zu prüfen oder zu kontieren hat, für die die Beherrschung des gesamten Kontenrahmens erforderlich ist.
a) der Leiter der Schreibstelle A im Bundeskanzleramt,
b) der Kanzleileiter des Völkerrechtsbüros im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
c) der Leiter der Einlauf- und Abgangsstelle des Österreichischen Patentamtes,
d) der Leiter der Verwaltungsstelle eines Arbeitsinspektorates,
e) der Leiter der Personalstandesführung der Finanzlandesdirektion für Tirol, Kärnten, Salzburg oder Vorarlberg,
f) der Leiter der Übernahmestelle in der Abteilung I/6 (Beschaffung) im Bundesministerium für Inneres,
g) der Leiter des besonderen Schreibdienstes eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, dem mindestens 18 vollbeschäftigte Schreibkräfte zugeteilt sind,
h) der Leiter einer Geschäftsabteilung eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, dem mindestens ein Mundant mit einer Gesamtarbeitskapazität von 100% der Vollbeschäftigung zugeteilt ist,
i) der Kassenleiter in der Verwaltung Wien der Bundesgärten,
j) der Leiter einer Übertragungsstelle in einer Buchhaltung,
a) der Sachbearbeiter in einem Generalkonsulat,
b) der Sachbearbeiter für Ähnlichkeitsprüfung (Wortmarken, Wortbestandteile und Wortbildmarken, des Österreichischen Patentamtes,
c) der Sachbearbeiter im Gruppendienst „Kontoführung” der Österreichischen Postsparkasse,
d) der Hilfsreferent mit besonderen Aufgaben in der Abteilung II/7 (Ergänzungsabteilung B) im Bundesministerium für Landesverteidigung,
e) der Hilfsreferent mit besonderen Aufgaben im Amt für Wehrtechnik,
f) der Sachbearbeiter für den Entlehndienst an Wissenschaftlichen Bibliotheken,
a) der Verhandlungsschriftführer in Strafsachen gemäß Z 3.31,
b) der Sachbearbeiter in einer Buchhaltung, der laufend Buchungsfälle der Phasen 3 und 4 für eine eingeschränkte Zahl von Konten zu prüfen oder zu kontieren hat,
c) der Sachbearbeiter in einer Buchhaltung, der Zahlungseingänge zu überwachen und einzumahnen hat.
a) der Leiter des besonderen Schreibdienstes eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, dem mindestens zwölf vollbeschäftigte Schreibkräfte zugeteilt sind,
b) der Leiter der Hausverwaltung im Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal,
a) der Sachbearbeiter in der Kulturabteilung an einer österreichischen Botschaft,
b) der Sachbearbeiter in einem Landesarbeitsamt oder in einem Landesinvalidenamt,
c) der Sachbearbeiter des Gruppendienstes in der Datenaufbereitung der Österreichischen Postsparkasse,
d) der Schriftführer bei den Kommissariaten der Bundespolizeidirektion Wien,
e) der Hilfsreferent in der Abteilung II/8 (Ergänzungsabteilung C) im Bundesministerium für Landesverteidigung,
f) der Werkstättenmeister und Waffenmeister in der Heereszeuganstalt Wels,
g) der Versuchstechniker in der Forstlichen Bundesversuchsanstalt,
h) der Sachbearbeiter in der Probenvorbereitung an der Bundesanstalt für Bodenwirtschaft
i) der Laborant in einer Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt,
j) der Sachbearbeiter in einer Buchhaltung, der gleichartige Geschäftsfälle zu prüfen oder zu kontieren hat (zB Geschäftsfälle nach dem Gehaltsgesetz 1956).
a) der Materienindexführer in einer Kanzleistelle in einer Zentralstelle,
b) der Sachbearbeiter in einer Kanzleistelle,
c) der Sachbearbeiter für Inventar- und Materialverwaltung mit Dispositionsbefugnis an der Berufspädagogischen Akademie in Wien,
d) der Sachbearbeiter in einer Übertragungsstelle einer Buchhaltung,
e) der Sachbearbeiter in einer Buchhaltungsablage,
f) der Leiter einer Geschäftsabteilung eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, der überwiegend als solcher tätig ist.
Vorverwendung und Grundausbildung
a) Eine nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst einer inländischen Gebietskörperschaft zurückgelegte Verwendung von vier Jahren, die zumindest dem Mittleren Dienst entspricht, und
b) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3.
Lehrabschluß, Meisterprüfung und Grundausbildung
a) Lehrabschluß nach dem Berufsausbildungsgesetz,
b) erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung oder der Werkmeisterprüfung oder, sofern diese Gewerbe Tätigkeiten handwerklicher Natur zum Gegenstand haben, der Prüfung für gebundene Gewerbe oder für seinerzeitige konzessionierte Gewerbe und
c) erfolgreicher Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3.
Erlernung eines Lehrberufes
a) nach den Bestimmungen oder den Übergangsbestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes,
b) in der Land- und Forstwirtschaft durch die Erwerbung der Berufsbezeichnung eines Facharbeiters oder, wenn in dem betreffenden Zweig der Landwirtschaft eine solche Berufsbezeichnung nicht erworben werden kann, durch die Erwerbung der Berufsbezeichnung eines Gehilfen oder
c) durch den erfolgreichen Abschluß einer Grundausbildung, die als Ersatz für die Erlernung eines Lehrberufes vorgeschrieben ist (Facharbeiter-Aufstiegsausbildung).
Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen
Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung
Arbeitsinspektionsdienst
a) die abgeschlossene Ausbildung zum Werkmeister oder
b) eine vierjährige Verwendung nach der Vollendung des 18. Lebensjahres und nach der Erlernung eines einschlägigen Lehrberufes.
Von der in lit. b angeführten Verwendung müssen mindestens zwei Jahre im Bundesdienst zurückgelegt worden sein.
Leiter eines Badebetriebes
Bergbehördlicher Dienst
a) eine vierjährige Verwendung als Betriebsaufseher nach den §§ 150 bis 158 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, und
b) die Absolvierung einer Berg- und Hüttenschule (Abteilung Bergbau) oder einer Bohr- und Fördermeisterschule.
Ehemalige Beamte des Exekutivdienstes und ehemalige Wachebeamte
a) eine nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst einer inländischen Gebietskörperschaft zurückgelegte Verwendung von sechs Jahren, die zumindest dem Mittleren Dienst entspricht, gemeinsam mit
b) dem erfolgreichen Abschluß der Grundausbildung für Wachebeamte und
c) einer tatsächlichen Verwendung auf einem Arbeitsplatz des Fachdienstes.
Leiter einer Gebäudeaufsicht
Gerichtsvollzieher
(2) Bis zum Inkrafttreten einer auf Gerichtsvollzieher der Verwendungsgruppe A 3 anzuwendenden Grundausbildungsverordnung hat die Grundausbildung für diese Verwendung, sowohl die erfolgreiche Ablegung der Gerichtsvollzieherprüfung als auch die erfolgreiche Ablegung der Gerichtsvollzieherfachprüfung zu umfassen.
Kraftwagenlenker für Organe nach dem Bezügegesetz
(2) Für Kraftwagenlenker einer im § 6 und § 8 Abs. 1 des Bezügegesetzes angeführten Person, die zusätzlich mit der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben betraut sind, die erforderliche Lenkerberechtigung, Verwendung als Kraftwagenlenker für die angeführten Personen im überwiegenden Ausmaß und der Nachweis der Ausbildung in der Wahrnehmung der für die Ausübung des Dienstes erforderlichen Sicherheitsaufgaben.
Verwendung im Bundesministerium für Landesverteidigung
a) als Militärperson auf Zeit oder als zeitverpflichteter Soldat oder
b) im freiwillig verlängerten Grundwehrdienst nach § 32 des Wehrgesetzes 1978 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 150/1978 oder
c) als Zeitsoldat nach § 32 des Wehrgesetzes 1990.
Partieführer
Rechnungsdienst
Reitendes Personal der Spanischen Reitschule
Schiffahrtspolizeiorgane
a) Verwendung als Schiffahrtspolizeiorgan im Sinne des Teiles B des Schiffahrtsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 87/1989,
b) der Besitz eines Schiffsführerpatentes A,
c) der Besitz eines eingeschränkten Funktelephonisten-Zeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst und
d) eine vierjährige Verwendung bei der Schiffahrtspolizei oder in einem gleichartigen Schiffahrtsdienst, die zumindest dem qualifizierten mittleren Dienst entspricht.
Dienst in Schwachstromabteilungen
Spezialarbeiter in besonderer Verwendung
… 36 unveränderte Absätze
(2) Zusätzlich zu dem im Abs. 1 genannten Erfordernis tritt für Spezialarbeiter in besonderer Verwendung bei der Schiffahrtspolizei an die Stelle der Erfordernisse der Z 3.11 die Summe der folgenden Erfordernisse:
a) der Besitz eines Schiffsführerpatentes A,
b) der Besitz eines eingeschränkten Funktelephonisten-Zeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst und
c) eine vierjährige Verwendung bei der Schiffahrtspolizei oder in einem gleichartigen Schiffahrtsdienst, die zumindest dem qualifizierten mittleren Dienst entspricht.
(3) Die Tätigkeit als Spezialarbeiter in besonderer Verwendung liegt vor bei Verwendung mit Arbeiten, die mehr Kenntnisse oder handwerkliche Fähigkeiten erfordern, als von einem Spezialarbeiter der Verwendungsgruppe A 4 verlangt werden kann. Zu diesen Verwendungen gehören insbesondere Verwendungen als Lehrenbauer, Maschinsetzer, Modelltischler, Schnitt- und Stanzenmacher, Zuschneider und Ausmittler.
(4) Inwieweit andere Verwendungen hiezu gehören, ist vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister festzusetzen.
Straßenmeister
(2) Das Erfordernis der Absolvierung einer Fachschule wird ersetzt durch
a) die Erlernung eines Lehrberufes, in dem Arbeiten ausgeführt werden, die für den Straßenbau- und Straßenerhaltungsdienst von besonderer Bedeutung sind, und
b) eine zusätzliche vierjährige Verwendung im Straßenbau- und Straßenerhaltungsdienst einer Gebietskörperschaft in einer Verwendung, die zumindest dem Mittleren Dienst entspricht.
Technischer Dienst
Verhandlungsschriftführer in Strafsachen
Wasserbaudienst
a) die Absolvierung einer technischen Fachschule mechanischer oder elektrotechnischer Richtung oder
b) eine achtjährige einschlägige Verwendung im Wasserbaudienst des Bundes und die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für Schiffsmotorenwärter. Erfordernis ist in allen Fällen überdies die Verwendung als Gerätekommandant im Wasserbaudienst.
(2) Für Kapitäne im Wasserbaudienst tritt an die Stelle des Erfordernisses der Z 3.11 lit. a die Summe der folgenden Erfordernisse:
a) die Berechtigung zur selbständigen Führung aller Motorschiffe der Bundeswasserbauverwaltung auf dem gesamten Einsatzgebiet der Bundeswasserbauverwaltung und
b) die Verwendung als Kapitän auf Motorschiffen der Bundeswasserbauverwaltung mit mindestens 294 Kilowatt Antriebsleistung auf dem gesamten Einsatzgebiet der Bundeswasserbauverwaltung.
Leitende Facharbeiter in der Wasserbauverwaltung
a) die Erlernung eines Lehrberufes, Verwendung
aa) als Alleinmaschinist auf Motorschiffen mit mehr als 200 PS Maschinenleistung auf dem gesamten Einsatzgebiet der Wasserbauverwaltung (österreichische Strecke der Donau und der March) oder auf Schwimmbaggern und die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für Schiffsmotorenwärter oder
bb) als Schiffsführer von Motorschiffen, die erfolgreiche Ablegung der Schiffsführerprüfung für Motorschiffe mit einer Länge bis zu 30 m über alles, der Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes für die österreichischen Wasserstraßen gemäß dem Schiffahrtsgesetz 1990, BGBl. Nr. 87/1989, sowie für die Thaya von Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und eine Verwendung, die nicht ausschließlich innerhalb einer Bereichsleitung der Wasserstraßendirektion erfolgt oder,
cc) als leitender Schiffsmaschinist auf Motorschiffen oder Schwimmbaggern, die Beaufsichtigung des zugeteilten Maschinenpersonals und die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für Schiffsmotorenwärter oder
dd) als Tauchermeister, die erfolgreiche Ablegung der Schiffsführer- und der Sprengberechtigungsprüfung, der Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes, die Fähigkeit zur Durchführung von Unterwasserspreng- und -schneidearbeiten und die Überwachung von Taucharbeiten oder
ee) als Baggermeister, das Schiffsführerpatent für die Führung eines Arbeitsbootes mit Außenbordmotor, Absolvierung der Facharbeiter-Aufstiegsausbildung für Matrosen und eines Erste-Hilfe-Kurses sowie langjährige nautische Praxis als Matrose und Bootsmann und langjährige Erfahrung im Betrieb mit Baggern zur Erzielung hoher Baggerleistungen.
b) Verwendung als Leiter eines Steinbruches in der Wasserbauverwaltung, die Erlernung eines Lehrberufes und die erfolgreiche Ablegung der Sprengberechtigungsprüfung. Die Erlernung eines Lehrberufes wird durch eine gleichwertige Erfahrung im Steinbruchbetrieb ersetzt.
Wirtschaftsdienst
Anl. 1/03geändertlit c, Schlussteil (neu)
… 230 unveränderte Absätze
3. VERWENDUNGSGRUPPE A 3
(Fachdienst)
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
Richtverwendungen
a) der Leiter der Arbeitsgruppe Hochschulstatistik des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
b) der Leiter der Betriebsverwaltung der Bundesmobilienverwaltung,
c) der Hilfsämterdirektor der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
d) der Leiter der Gruppe Kontoführung in der Abteilung „Firmenkonten 1” der Österreichischen Postsparkasse,
e) der Ministerialkanzleidirektor des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz,
f) der Vorsteher der Geschäftsstelle eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, wenn dieser Arbeitsplatz nicht der nächsthöheren Verwendungsgruppe zugeordnet werden kann,
g) der Leiter der Betriebstechnik im Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal,
a) der Sachbearbeiter beim Vermessungsinspektor für Oberösterreich und Salzburg des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen
b) der Erste Fachbeamte im Steueraufsichtsdienst einer Finanzlandesdirektion,
c) der Sachbearbeiter im Personalbüro der Präsidialabteilung bei der Bundespolizeidirektion Wien,
d) der Hauptsachbearbeiter mit hervorgehobenen Aufgaben in der Abteilung II/1 (Personalabteilung A) im Bundesministerium für Landesverteidigung.
a) der Leiter der Haus- und Inventarverwaltung des Bundeskanzleramtes,
b) der Leiter des Beschußamtes Ferlach,
c) der Leiter der Gebäudeaufsicht für die Stiftskaserne Wien der Bundesbaudirektion Wien,
d) der Leiter der Technischen Amtsstelle 013 (Eichmitteltechnik) der Abteilung E1 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
e) der Leiter der Technischen Amtsstelle 031 (Rotationsdruck) der Abteilung L5 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
f) der Leiter des Geschäftsbereiches 004 des Vermessungsamtes Wien des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
g) der Hilfsämterdirektor der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich oder Steiermark,
h) der Ökonomatsleiter der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich oder Steiermark,
i) der Leiter der Gruppe „Kundenbetreuung 1” in der Abteilung „Post- und Privatsparen” der Österreichischen Postsparkasse,
j) der Leiter des Meldeamtes des Bezirkspolizeikommissariates Favoriten der Bundespolizeidirektion Wien,
k) der Leiter der Werkstätte für Flugwerk in der Fliegerwerft Zeltweg,
l) der Technische Betriebsleiter der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft,
m) der Leiter des Zentralen Schwachstromdienstes der Bundestheater,
n) der Leiter der Amtswirtschaftsstelle in der Abteilung Pr. 5 des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,
o) der Leiter der Strom- und Hafenaufsicht Linz,
a) der Elektromeister der Gebäudeverwaltung Siezenheim der Bundesgebäudeverwaltung II Linz-Salzburg,
b) der Sachbearbeiter im Steueraufsichtsdienst einer Finanzlandesdirektion,
c) der Rechnungsführer (zumindest zu 75 vH als solcher tätig) bei einem Gerichtshof I. Instanz oder bei einem Bezirksgericht, dessen Zahlungsverkehr den Umfang eines Gerichtshofes erreicht,
d) der Hauptsachbearbeiter mit besonderen Aufgaben in der Abteilung II/4 (Personalabteilung D) im Bundesministerium für Landesverteidigung.
a) der Leiter der Kraftwagenbetreuung für die Zentralstelle des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten im Bundeskanzleramt,
b) der Leiter des Geschäftsbereiches 004 des Vermessungsamtes Eisenstadt,
c) der Hilfsämterdirektor der Finanzlandesdirektion für Tirol oder Kärnten,
d) der Hilfsämterdirektor und Ökonomatsleiter der Finanzlandesdirektion für Salzburg,
e) der Leiter der KFZ-Stelle der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
f) der Leiter der Verwaltungsstelle der Finanzämter Weiz oder Zwettl,
g) der Leiter der Gruppe 1 in der Abteilung „Datenaufbereitung 1” der Österreichischen Postsparkasse,
h) der Leiter des Meldeamtes des Bezirkspolizeikommissariates Floridsdorf der Bundespolizeidirektion Wien,
i) der Leiter der Werkstätte für Bordausrüstung in der Fliegerwerft Hörsching,
j) der Leiter der Abteilung „Entlehnung und Fernleihe” an der Universitätsbibliothek der Wirtschaftsuniversität Wien,
k) der Leiter der Photographischen Dokumentation in der Abteilung für Denkmalforschung des Bundesdenkmalamtes,
a) der Verwaltungsreferent der Gebäudeverwaltung Siezenheim der Bundesgebäudeverwaltung II Linz-Salzburg,
b) der Sachbearbeiter und gleichzeitig stellvertretende Leiter einer Veranlagungsleitstelle der Finanzämter Innsbruck oder Kufstein,
c) der Sachbearbeiter einer Fach- und Rechtsmittelabteilung einer Finanzlandesdirektion, soweit er überwiegend mit Steueragenden befaßt ist,
d) der Sachbearbeiter eines Veranlagungs- oder Bemessungsreferates des Finanzamtes Innsbruck,
e) das Erhebungsorgan in einer Betriebsprüfungsabteilung eines Finanzamtes,
f) der Lohnsteuerprüfer in einer Lohnsteuer- und Beihilfenstelle eines Finanzamtes,
g) der Hauptsachbearbeiter in einer Verbrauchsteuerstelle eines Finanzamtes,
h) der Bezirksanwalt, dem in erheblichem Umfang Aufgaben gemäß § 41 Abs. 2 DV-StAG übertragen sind,
i) der Hauptsachbearbeiter in der Abteilung II/8 (Ergänzungsabteilung C) im Bundesministerium für Landesverteidigung,
j) der besonders qualifizierte Prüfer bei der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge.
a) der Leiter der Verwaltung des Bundesinventars der Verwaltungsakademie des Bundes,
b) der Leiter der Kanzleistelle der Sektion II (Politische Sektion) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
c) der Leiter der Verwaltungsstellen des Österreichischen Patentamtes,
d) der Leiter des Patentregisters im Österreichischen Patentamt,
e) der Leiter einer Kanzlei einer Berghauptmannschaft,
f) der Leiter der Hilfswerkstätte der Gebäudeverwaltung Siezenheim der Bundesgebäudeverwaltung II Linz- Salzburg,
g) der Leiter der Arbeitsgruppe 21.1 (Technische Feinmessung) der Abteilung E4 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
h) der Leiter des Geschäftsbereiches 004 des Vermessungsamtes Wels des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
i) der Hilfsämterdirektor und Ökonomatsleiter der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg,
j) der Leiter der Personalstandesführung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
k) der Ökonomatsleiter der Finanzlandesdirektion für Tirol oder Kärnten,
l) der Leiter der KFZ-Stelle der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich oder Steiermark,
m) der Leiter der Drucksorten- und Materialverwaltung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
n) der Leiter der Gruppe „Korrespondenz” in der Abteilung „Baranweisung” der Österreichischen Postsparkasse,
o) der Leiter des Meldeamtes des Bezirkspolizeikommissariates Landstraße der Bundespolizeidirektion Wien,
p) der Leiter der Geschäftsabteilung des Präsidenten eines Gerichtshofes I. Instanz mit konzeptiver Tätigkeit in erheblichem Umfang,
q) der Leiter der Werkstätte für Bordausrüstung in der Fliegerwerft Aigen,
r) der Kassenleiter der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau mit Institut für Bienenkunde,
s) der Leiter einer Außenstelle der Bundesanstalt für Landtechnik,
t) der Leiter der Werkstätte der Bundesanstalt für Wasserbauversuche und hydrometrische Prüfung,
u) der Leiter des Aufsichtsbereiches im Naturhistorischen Museum,
a) der Sachbearbeiter im Filmlager des Bundespressedienstes im Bundeskanzleramt,
b) der dienstführende Nachrichtentechniker der Bundesgebäudeverwaltung 11 Linz-Salzburg,
c) der Verwalter der Amtsbibliothek der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich oder Steiermark,
d) der Hausverwalter der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich oder Steiermark,
e) der Sachbearbeiter in einem Veranlagungsreferat der Finanzämter Kufstein oder Weiz oder Zwettl, der Hauptsachbearbeiter in einer Veranlagungsleitstelle der Finanzämter Innsbruck oder Kufstein,
g) der Hauptsachbearbeiter in einer Lohnsteuer- und Beihilfenstelle eines Finanzamtes,
h) der Hauptsachbearbeiter in einer Bewertungsstelle eines Finanzamtes,
i) das Erhebungsorgan in einer Strafsachenstelle eines Finanzamtes,
j) der Hauptsachbearbeiter in einer Finanzkasse eines Finanzamtes,
k) der Vormerkführer in einer Finanzkasse eines Finanzamtes,
l) der Sachbearbeiter in der Präsidialabteilung bei der Bundespolizeidirektion Schwechat,
m) der Bezirksanwalt, dessen Arbeitsplatz nicht der Funktionsgruppe 5 zugeordnet werden kann,
n) der Sachbearbeiter in der Abteilung 11/2 (Personalabteilung B) im Bundesministerium für Landesverteidigung,
o) ein leitender Versuchstechniker in einer Bundesanstalt des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
p) der Versuchsleiter in der Abteilung „Kälte und Klimatechnik” am Maschinenbautechnischen Institut im Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal.
a) der Kanzleileiter der Sektion V (Kulturpolitische Sektion) im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
b) der Leiter der Amtswirtschaftsstelle des Österreichischen Patentamtes,
c) der Kanzleileiter des Obersten Patent- und Markensenates und Präsidialkanzlei des Österreichischen Patentamtes,
d) der Leiter der Technischen Amtsstelle 011 (Einreichstelle und Kanzleistelle) der Abteilung E1 (Planung, Organisation, Verwaltung) des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
e) der Leiter der Hilfswerkstätte der Gebäudeverwaltung Innsbruck der Bundesgebäudeverwaltung II Innsbruck,
f) der Verwaltungs- und Rechnungsführer der Gebäudeverwaltung 3 Wien (Arsenal 1) der Bundesbaudirektion Wien,
g) der Leiter der Technischen Amtsstelle 031 (Kartenverlag) der Abteilung L 6 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
h) der Leiter der Personalstandesführung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich oder Steiermark,
i) der Leiter der Verwaltungsstelle des Bildungszentrums der Finanzverwaltung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
j) der Leiter der Gruppe „Postverrechnung” in der Abteilung „Postabfertigung” der Österreichischen Postsparkasse,
k) der Leiter des Fundamtes der Bundespolizeidirektion Schwechat,
l) der Leiter des Sekretariates des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien,
m) der Leiter des Mischfutterwerkes der Bundesversuchswirtschaft Königshof,
n) der Leiter der Abteilung „Palmen- und Sonnenuhrhaus” der Bundesgärten,
o) der Kanzleileiter im Landesschulrat für Steiermark,
p) der Leiter des Botanischen Gartens der Universität für Bodenkultur,
a) der Sachbearbeiter und gleichzeitig stellvertretende Leiter der Kraftfahrzeugsteuerstelle des Finanzamtes Kufstein,
b) der Sachbearbeiter im Ökonomat der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
c) der Hausverwalter der Finanzlandesdirektion für Tirol oder Kärnten,
d) der Vertreter des Strafvollzugsreferenten beim Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt der Bundespolizeidirektion Wien,
e) der Rechnungsführer bei einem Bezirksgericht, der in geringem Umfang auch mit weiteren fachdienstlichen Aufgaben befaßt ist wie zB der Leitung einer Geschäftsabteilung,
f) der Hilfsreferent mit hervorgehobenen Aufgaben in der Abteilung II/3 (Personalabteilung C) im Bundesministerium für Landesverteidigung,
g) der Leiter der Personalverwaltung und Personalbearbeiter am Truppenübungsplatz Hochfilzen,
h) der Lohnbuchhalter einer Sektion des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung,
i) der Glasbläser am Institut für anorganische Chemie der Universität Innsbruck,
j) der Sammlungspräparator für qualifizierte Aufgaben der Zoologischen Abteilung des Naturhistorischen Museums,
3.7.3.der Sachbearbeiter mit verwandten Aufgaben und engen Vorgaben wie
a) der Revisionsassistent der Österreichischen Postsparkasse,
b) der Personalsachbearbeiter in der Bundespolizeidirektion Wels,
c) der Verwaltungsführer in der Zentralabteilung der Bibliothek der Technischen Universität Wien,
d) der Werkmeister in der Versuchsanlage im Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal,
e) der Sachbearbeiter in einer Buchhaltung, der laufend Buchungsfälle der Phasen 3 und 4 zu prüfen oder zu kontieren hat, für die die Beherrschung des gesamten Kontenrahmens erforderlich ist.
a) der Leiter der Schreibstelle A im Bundeskanzleramt,
b) der Kanzleileiter des Völkerrechtsbüros im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
c) der Leiter der Einlauf- und Abgangsstelle des Österreichischen Patentamtes,
d) der Leiter der Verwaltungsstelle eines Arbeitsinspektorates,
e) der Leiter der Personalstandesführung der Finanzlandesdirektion für Tirol, Kärnten, Salzburg oder Vorarlberg,
f) der Leiter der Übernahmestelle in der Abteilung I/6 (Beschaffung) im Bundesministerium für Inneres,
g) der Leiter des besonderen Schreibdienstes eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, dem mindestens 18 vollbeschäftigte Schreibkräfte zugeteilt sind,
h) der Leiter einer Geschäftsabteilung eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, dem mindestens ein Mundant mit einer Gesamtarbeitskapazität von 100% der Vollbeschäftigung zugeteilt ist,
i) der Kassenleiter in der Verwaltung Wien der Bundesgärten,
j) der Leiter einer Übertragungsstelle in einer Buchhaltung,
a) der Sachbearbeiter in einem Generalkonsulat,
b) der Sachbearbeiter für Ähnlichkeitsprüfung (Wortmarken, Wortbestandteile und Wortbildmarken, des Österreichischen Patentamtes,
c) der Sachbearbeiter im Gruppendienst „Kontoführung” der Österreichischen Postsparkasse,
d) der Hilfsreferent mit besonderen Aufgaben in der Abteilung II/7 (Ergänzungsabteilung B) im Bundesministerium für Landesverteidigung,
e) der Hilfsreferent mit besonderen Aufgaben im Amt für Wehrtechnik,
f) der Sachbearbeiter für den Entlehndienst an Wissenschaftlichen Bibliotheken,
a) der Verhandlungsschriftführer in Strafsachen gemäß Z 3.31,
b) der Sachbearbeiter in einer Buchhaltung, der laufend Buchungsfälle der Phasen 3 und 4 für eine eingeschränkte Zahl von Konten zu prüfen oder zu kontieren hat,
c) der Sachbearbeiter in einer Buchhaltung, der Zahlungseingänge zu überwachen und einzumahnen hat.
a) der Leiter des besonderen Schreibdienstes eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, dem mindestens zwölf vollbeschäftigte Schreibkräfte zugeteilt sind,
b) der Leiter der Hausverwaltung im Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal,
a) der Sachbearbeiter in der Kulturabteilung an einer österreichischen Botschaft,
b) der Sachbearbeiter in einem Landesarbeitsamt oder in einem Landesinvalidenamt,
c) der Sachbearbeiter des Gruppendienstes in der Datenaufbereitung der Österreichischen Postsparkasse,
d) der Schriftführer bei den Kommissariaten der Bundespolizeidirektion Wien,
e) der Hilfsreferent in der Abteilung II/8 (Ergänzungsabteilung C) im Bundesministerium für Landesverteidigung,
f) der Werkstättenmeister und Waffenmeister in der Heereszeuganstalt Wels,
g) der Versuchstechniker in der Forstlichen Bundesversuchsanstalt,
h) der Sachbearbeiter in der Probenvorbereitung an der Bundesanstalt für Bodenwirtschaft
i) der Laborant in einer Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt,
j) der Sachbearbeiter in einer Buchhaltung, der gleichartige Geschäftsfälle zu prüfen oder zu kontieren hat (zB Geschäftsfälle nach dem Gehaltsgesetz 1956).
a) der Materienindexführer in einer Kanzleistelle in einer Zentralstelle,
b) der Sachbearbeiter in einer Kanzleistelle,
c) der Sachbearbeiter für Inventar- und Materialverwaltung mit Dispositionsbefugnis an der Berufspädagogischen Akademie in Wien,
d) der Sachbearbeiter in einer Übertragungsstelle einer Buchhaltung,
e) der Sachbearbeiter in einer Buchhaltungsablage,
f) der Leiter einer Geschäftsabteilung eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft, der überwiegend als solcher tätig ist.
Vorverwendung und Grundausbildung
a) Eine nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst einer inländischen Gebietskörperschaft zurückgelegte Verwendung von vier Jahren, die zumindest dem Mittleren Dienst entspricht, und
b) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3.
Lehrabschluß, Meisterprüfung und Grundausbildung
a) Lehrabschluß nach dem Berufsausbildungsgesetz,
b) erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung oder der Werkmeisterprüfung oder, sofern diese Gewerbe Tätigkeiten handwerklicher Natur zum Gegenstand haben, der Prüfung für gebundene Gewerbe oder für seinerzeitige konzessionierte Gewerbe und
c) erfolgreicher Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3.
Erlernung eines Lehrberufes
a) nach den Bestimmungen oder den Übergangsbestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes,
b) in der Land- und Forstwirtschaft durch die Erwerbung der Berufsbezeichnung eines Facharbeiters oder, wenn in dem betreffenden Zweig der Landwirtschaft eine solche Berufsbezeichnung nicht erworben werden kann, durch die Erwerbung der Berufsbezeichnung eines Gehilfen oder
c) durch den erfolgreichen Abschluß einer Grundausbildung, die als Ersatz für die Erlernung eines Lehrberufes vorgeschrieben ist (Facharbeiter-Aufstiegsausbildung).
Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen
Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung
Arbeitsinspektionsdienst
a) die abgeschlossene Ausbildung zum Werkmeister oder
b) eine vierjährige Verwendung nach der Vollendung des 18. Lebensjahres und nach der Erlernung eines einschlägigen Lehrberufes.
Von der in lit. b angeführten Verwendung müssen mindestens zwei Jahre im Bundesdienst zurückgelegt worden sein.
Leiter eines Badebetriebes
Bergbehördlicher Dienst
a) eine vierjährige Verwendung als Betriebsaufseher nach den §§ 150 bis 158 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, und
b) die Absolvierung einer Berg- und Hüttenschule (Abteilung Bergbau) oder einer Bohr- und Fördermeisterschule.
Ehemalige Beamte des Exekutivdienstes und ehemalige Wachebeamte
a) eine nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst einer inländischen Gebietskörperschaft zurückgelegte Verwendung von sechs Jahren, die zumindest dem Mittleren Dienst entspricht, gemeinsam mit
b) dem erfolgreichen Abschluß der Grundausbildung für Wachebeamte und
c) einer tatsächlichen Verwendung auf einem Arbeitsplatz des Fachdienstes.
Leiter einer Gebäudeaufsicht
Gerichtsvollzieher
(2) Bis zum Inkrafttreten einer auf Gerichtsvollzieher der Verwendungsgruppe A 3 anzuwendenden Grundausbildungsverordnung hat die Grundausbildung für diese Verwendung, sowohl die erfolgreiche Ablegung der Gerichtsvollzieherprüfung als auch die erfolgreiche Ablegung der Gerichtsvollzieherfachprüfung zu umfassen.
Kraftwagenlenker für Organe nach dem Bezügegesetz
(2) Für Kraftwagenlenker einer im § 6 und § 8 Abs. 1 des Bezügegesetzes angeführten Person, die zusätzlich mit der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben betraut sind, die erforderliche Lenkerberechtigung, Verwendung als Kraftwagenlenker für die angeführten Personen im überwiegenden Ausmaß und der Nachweis der Ausbildung in der Wahrnehmung der für die Ausübung des Dienstes erforderlichen Sicherheitsaufgaben.
Verwendung im Bundesministerium für Landesverteidigung
a) als Militärperson auf Zeit oder als zeitverpflichteter Soldat oder
b) im freiwillig verlängerten Grundwehrdienst nach § 32 des Wehrgesetzes 1978 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 150/1978 oder
c) als Zeitsoldat nach § 32 des Wehrgesetzes 1990.
den Zeiten einer Verwendung im mittleren Dienst gleichzuhalten.
Partieführer
… 50 unveränderte Absätze
Rechnungsdienst
Reitendes Personal der Spanischen Reitschule
Schiffahrtspolizeiorgane
a) Verwendung als Schiffahrtspolizeiorgan im Sinne des Teiles B des Schiffahrtsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 87/1989,
b) der Besitz eines Schiffsführerpatentes A,
c) der Besitz eines eingeschränkten Funktelephonisten-Zeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst und
d) eine vierjährige Verwendung bei der Schiffahrtspolizei oder in einem gleichartigen Schiffahrtsdienst, die zumindest dem qualifizierten mittleren Dienst entspricht.
Dienst in Schwachstromabteilungen
Spezialarbeiter in besonderer Verwendung
(2) Zusätzlich zu dem im Abs. 1 genannten Erfordernis tritt für Spezialarbeiter in besonderer Verwendung bei der Schiffahrtspolizei an die Stelle der Erfordernisse der Z 3.11 die Summe der folgenden Erfordernisse:
a) der Besitz eines Schiffsführerpatentes A,
b) der Besitz eines eingeschränkten Funktelephonisten-Zeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst und
c) eine vierjährige Verwendung bei der Schiffahrtspolizei oder in einem gleichartigen Schiffahrtsdienst, die zumindest dem qualifizierten mittleren Dienst entspricht.
(3) Die Tätigkeit als Spezialarbeiter in besonderer Verwendung liegt vor bei Verwendung mit Arbeiten, die mehr Kenntnisse oder handwerkliche Fähigkeiten erfordern, als von einem Spezialarbeiter der Verwendungsgruppe A 4 verlangt werden kann. Zu diesen Verwendungen gehören insbesondere Verwendungen als Lehrenbauer, Maschinsetzer, Modelltischler, Schnitt- und Stanzenmacher, Zuschneider und Ausmittler.
(4) Inwieweit andere Verwendungen hiezu gehören, ist vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister festzusetzen.
Straßenmeister
(2) Das Erfordernis der Absolvierung einer Fachschule wird ersetzt durch
a) die Erlernung eines Lehrberufes, in dem Arbeiten ausgeführt werden, die für den Straßenbau- und Straßenerhaltungsdienst von besonderer Bedeutung sind, und
b) eine zusätzliche vierjährige Verwendung im Straßenbau- und Straßenerhaltungsdienst einer Gebietskörperschaft in einer Verwendung, die zumindest dem Mittleren Dienst entspricht.
Technischer Dienst
Verhandlungsschriftführer in Strafsachen
Wasserbaudienst
a) die Absolvierung einer technischen Fachschule mechanischer oder elektrotechnischer Richtung oder
b) eine achtjährige einschlägige Verwendung im Wasserbaudienst des Bundes und die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für Schiffsmotorenwärter. Erfordernis ist in allen Fällen überdies die Verwendung als Gerätekommandant im Wasserbaudienst.
(2) Für Kapitäne im Wasserbaudienst tritt an die Stelle des Erfordernisses der Z 3.11 lit. a die Summe der folgenden Erfordernisse:
a) die Berechtigung zur selbständigen Führung aller Motorschiffe der Bundeswasserbauverwaltung auf dem gesamten Einsatzgebiet der Bundeswasserbauverwaltung und
b) die Verwendung als Kapitän auf Motorschiffen der Bundeswasserbauverwaltung mit mindestens 294 Kilowatt Antriebsleistung auf dem gesamten Einsatzgebiet der Bundeswasserbauverwaltung.
Leitende Facharbeiter in der Wasserbauverwaltung
a) die Erlernung eines Lehrberufes, Verwendung
aa) als Alleinmaschinist auf Motorschiffen mit mehr als 200 PS Maschinenleistung auf dem gesamten Einsatzgebiet der Wasserbauverwaltung (österreichische Strecke der Donau und der March) oder auf Schwimmbaggern und die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für Schiffsmotorenwärter oder
bb) als Schiffsführer von Motorschiffen, die erfolgreiche Ablegung der Schiffsführerprüfung für Motorschiffe mit einer Länge bis zu 30 m über alles, der Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes für die österreichischen Wasserstraßen gemäß dem Schiffahrtsgesetz 1990, BGBl. Nr. 87/1989, sowie für die Thaya von Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und eine Verwendung, die nicht ausschließlich innerhalb einer Bereichsleitung der Wasserstraßendirektion erfolgt oder,
cc) als leitender Schiffsmaschinist auf Motorschiffen oder Schwimmbaggern, die Beaufsichtigung des zugeteilten Maschinenpersonals und die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für Schiffsmotorenwärter oder
dd) als Tauchermeister, die erfolgreiche Ablegung der Schiffsführer- und der Sprengberechtigungsprüfung, der Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes, die Fähigkeit zur Durchführung von Unterwasserspreng- und -schneidearbeiten und die Überwachung von Taucharbeiten oder
ee) als Baggermeister, das Schiffsführerpatent für die Führung eines Arbeitsbootes mit Außenbordmotor, Absolvierung der Facharbeiter-Aufstiegsausbildung für Matrosen und eines Erste-Hilfe-Kurses sowie langjährige nautische Praxis als Matrose und Bootsmann und langjährige Erfahrung im Betrieb mit Baggern zur Erzielung hoher Baggerleistungen.
b) Verwendung als Leiter eines Steinbruches in der Wasserbauverwaltung, die Erlernung eines Lehrberufes und die erfolgreiche Ablegung der Sprengberechtigungsprüfung. Die Erlernung eines Lehrberufes wird durch eine gleichwertige Erfahrung im Steinbruchbetrieb ersetzt.
Wirtschaftsdienst