BGBl. I Nr. 123/1998
123. Bundesgesetz: 1. Dienstrechts-Novelle 1998
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Richterdienstgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Mutterschutzgesetz 1979, das Elternkarenzurlaubsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Bundesfinanzgesetz 1999, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 1998)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/31geändertSchlussteil, lit e, lit c, lit d, lit f, lit b
… 5 unveränderte Absätze
a) im Verwaltungsdienst als
Referent A in einer Direktion der PTA oder im Inspektorat,
b) im Postautodienst als
Leiter einer Abteilung in einer Postautoleitung,
c) im Telekomdienst als
Referent in höherer technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentralamt Zentrum Wien Arsenal,
d) im Dienst bei der Mobilkom als
Referent in höherer technischer Verwendung in der Mobilkom,
e) in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung als Referent A im Frequenzbüro oder in einem Fernmeldebüro,
… 25 unveränderte Absätze
a) im Verwaltungsdienst:
Leiter der Buchhaltung der Direktion Wien der PTA,
b) im Postdienst:
Regionalleiter/Post - Vertrieb und Querschnittsfunktionen,
c) im Telekomdienst:
Leiter Customer Care,
a) im Verwaltungsdienst:
Leiter der Buchhaltung einer Direktion der PTA (ausgenommen Wien),
b) im Postdienst:
Leiter eines Postamtes I. Klasse, 1. Stufe,
c) im Postautodienst:
Leiter in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,
d) im Telekomdienst:
Leiter Privatkundenvertrieb,
Referent in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,
e) im Dienst bei der Mobilkom:
Referent in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,
a) im Verwaltungsdienst:
Referent B in der Generaldirektion der PTA,
Referent B 1 in einer Direktion der PTA,
b) im Dienst bei der Mobilkom:
Referent B 1 in der Geschäftsleitung,
c) in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung: Referent B bei der Obersten Post- und Fernmeldebehörde,
… 8 unveränderte Absätze
a) im Verwaltungsdienst:
Leiter einer Gruppe in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,
b) im Postdienst:
Leiter eines Postamtes I. Klasse, 2. Stufe,
c) im Postautodienst:
Leiter einer Postautostelle I,
d) im Telekomdienst:
Leiter einer Betriebs-Leitstelle ohne vorgesetzten
Abteilungsleiter (ausgenommen Wien),
e) in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
Leiter der Funküberwachungsstelle Wien,
… 3 unveränderte Absätze
a) im Verwaltungsdienst:
Referent B 2 in einer Direktion der PTA,
b) im Telekomdienst:
Referent in gehobener technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentralamt Zentrum Wien Arsenal,
c) im Dienst bei der Mobilkom:
Referent B 2 in der Geschäftsleitung,
d) in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
Referent B in gehobener technischer Verwendung im Frequenzbüro
… 11 unveränderte Absätze
und im Zulassungsbüro,
a) im Verwaltungsdienst:
Leiter der Buchführungsabteilung (keine Nebenverrechnungskreise) in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,
b) im Postdienst:
Leiter eines Postamtes I. Klasse, 3. Stufe,
c) im Postautodienst:
Leiter einer Postautostelle II,
d) im Telekomdienst:
Leiter eines Baubüros,
e) im Dienst bei der Mobilkom:
Leiter eines Bereiches in einer Regionalstelle,
f) in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
Leiter einer Funküberwachungsstelle (ausgenommen Wien),
a) im Verwaltungsdienst:
Referent B 3 in einer Direktion der PTA,
b) in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
Referent B in einem Fernmeldebüro.
… 3 unveränderte Absätze
a) Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 2.11 oder 2.12,
b) die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 2.13 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II oder
c) eine achtjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 3 oder PT 4 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.
… 6 unveränderte Absätze
a) Z 31.5.3 lit. a und b angeführten Verwendungen eines Referenten B 1 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und ausschließlich Tätigkeiten der inneren Kontrolle im Direktionsbereich oder in der Geschäftsleitung erfordern. Es sind dies zB
Postinspektionsbeamter,
Fernmeldeinspektionsbeamter,
b) Z 31.5.5 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B 2 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postbetriebsorganisation in der Direktion der PTA
für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
Referent B-Prüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,
Niederösterreich und Burgenland,
c) Z 31.5.7 angeführten Verwendungen eines Referenten B 3 in einer Direktion der PTA oder eines Referenten B in einem Fernmeldebüro oder im Postbüro beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem auf Routinefälle eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen sind zB
Referent für das Dienst- und Besoldungsrecht in der Direktion
… 8 unveränderte Absätze
der PTA für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
Hochbauprüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,
a) in Z 31.1 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I,
b) in Z 31.4 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.