BGBl. I Nr. 36/1998
36. Kundmachung: Aufhebung einer Wortfolge in § 4 des Bundesgesetzes, mit dem eine Sonderabgabe von Erdöl erhoben wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 4 des Bundesgesetzes, mit dem eine Sonderabgabe von Erdöl erhoben wird, durch den Verfassungsgerichtshof
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