Absatz 2,Der zur Veröffentlichung bestimmte Stand der Aktiven und der Passiven der Bank hat zu enthalten:
- Ziffer einsAuf der Aktivseite
- Litera aden Bestand an Gold und die Forderungen auf die Lieferung von Gold;
- Litera bden Stand an Devisen und Valuten;
- Litera cdie Forderungen aus Beständen an Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds sowie aus der Beteiligung am Internationalen Währungsfonds und andere Forderungen der Oesterreichischen Nationalbank aus Beteiligungen, Maßnahmen oder Transaktionen im Sinne des Paragraph 3, Absatz eins,;
- Litera dden Stand an österreichischen Scheidemünzen gemäß Paragraph 62, Absatz eins, Ziffer 8,;
- Litera eden Stand der eskontierten Wechsel und sonstigen eskontierten Wertpapiere;
- Litera fden Stand der sonstigen im Inland zahlbaren Wechsel, die den Voraussetzungen des Paragraph 48, entsprechen;
- Litera gden Stand der Darlehen gegen Pfand;
- Litera hden Stand der gemäß Paragraph 54, angekauften Schuldverschreibungen, Schatzscheine, Schatzwechsel und Geldmarktpapiere;
- Litera iden Stand der Bundesschuld;
- Litera jdie anderen Aktiven.
- Ziffer 2Auf der Passivseite:
- Litera adas Grundkapital;
- Litera bdie Reservefonds;
- Litera cden Betrag der im Umlauf befindlichen Banknoten;
- Litera ddie Giroverbindlichkeiten und die sonstigen sofort fälligen buchmäßigen Verbindlichkeiten;
- Litera eVerbindlichkeiten aus begebenen Kassenscheinen (Paragraph 55,);
- Litera fdie sonstigen Passiven.