BGBl. I Nr. 65/1998
65. Bundesgesetz: Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG
Bundesgesetz über die Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG
neu
Art. 2neu
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