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BGBl. I Nr. 6/1998

kundgemacht 09.01.1998 RIS↗Parlament↗
6. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Karenzgeldgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 6/1998× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) 1111 § 0↗RIS↗
Art. 7 § 80geändertAbs 6; Abs 7 (neu)
in Kraft 30.12.1997 – 09.01.1998 · idF BGBl. I Nr. 139/1997 · danach: BGBl. I Nr. 6/1998 Art. 7 § 80↗RIS↗
in Kraft 10.01.1998 – 17.08.1999 · idF BGBl. I Nr. 6/1998 · danach: BGBl. I Nr. 153/1999 Art. 7 § 80↗RIS↗
… 5 unveränderte Absätze
Außerkrafttreten
§ 80. (1) § 18 Abs. 2 lit. c und Abs. 4 sowie die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der Regionen festgelegt werden, in denen ältere Arbeitnehmer einen längeren Arbeitslosengeldbezug haben, BGBl. Nr. 635/1991, treten mit Ablauf des 31. Juli 1993 außer Kraft. Vor dem Außerkrafttreten dieser Bestimmung geltend gemachte Ansprüche (§ 46) werden nicht berührt. Eine Geltendmachung liegt auch vor, wenn der Anspruch ruht.
(2) § 1 Abs. 2 lit. c tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1994 außer Kraft.
(3) § 65 Abs. 4 bis 11 treten mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft.
(4) Artikel IV tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1994 außer Kraft.
(5) § 32a ist auf Neuansprüche, die ab 1. Jänner 1996 geltend gemacht werden, nicht mehr anzuwenden und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1997 außer Kraft.
(6) Abschnitt 2 (§§ 26 bis 32) und § 59 treten mit Ablauf des 30. Juni 1997 außer Kraft; sie sind jedoch für Ansprüche auf Grund von Geburten vor dem 1. Juli 1997 in der am 30. Juni 1997 geltenden Fassung mit Ausnahme des § 32 weiterhin anzuwenden. Soweit § 79 Abs. 39 Abweichendes bestimmt, gilt dieses.
(7) § 12 Abs. 3 lit. g und § 21a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 6/1998 treten mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft. Damit treten die früheren Bestimmungen wieder in Kraft.