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BGBl. II Nr. 192/1998

kundgemacht 05.06.1998
192. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 39 Pielachtal Straße im Bereich der Marktgemeinde Hofstetten-Grünau
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 39 Pielachtal Straße im Bereich der Marktgemeinde Hofstetten-Grünau
Kundmachung BGBl. II Nr. 192/1998× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 39 Pielachtal Straße im Bereich der Marktgemeinde Hofstetten-Grünau

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 39 Pielachtal Straße im Bereich der Marktgemeinde Hofstetten-Grünau neu